Erstgespräch
Im Rahmen eines Erstgesprächs nehme ich alle wesentlichen Informationen auf, um anschließend beurteilen zu können, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Für dieses Erstgespräch fällt eine Pauschale an. Im Falle einer Beauftragung wird im Rahmen des Erstgesprächs auch über die Abrechnung des Honorars gesprochen. Gerne können Sie mich kontaktieren, um ein Erstgespräch zu vereinbaren. Ich empfehle, mir hierzu vorab alle notwendigen Informationen zu übermitteln – um Sie im Rahmen des Erstgesprächs optimal beraten und schlussendlich beurteilen zu können, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Die persönliche Betreuung meiner Mandanten ist mir ein besonderes Anliegen. Für Notfälle halte ich daher auch kurzfristig stets Termine frei. Sie können mich dazu gerne jederzeit unter der Notfallnummer 06641878910 kontaktieren.
Honorar
Es gibt 3 Arten der Abrechnung:
- nach dem RATG/AHK
- nach Stundensatz
- Vereinbarung einer Pauschale
Ich bespreche mit Ihnen vor der Beauftragung, welche konkrete Art der Abrechnung ich in Ihrem Fall anwenden werde und schließe mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab. So ist alles transparent und Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können.